BAV – kurz & klar für Unternehmen

Mehr Pension – weniger Lohnnebenkosten

Mit der Betrieblichen Altersvorsorge (BAV) verwandeln Sie einen Teil der Lohnkosten in eine attraktive Firmenpension – steuerbegünstigt und mit starkem Effekt auf Mitarbeiterbindung und Recruiting.

  • gleicher Arbeitgeberaufwand, mehr Leistung für Mitarbeiter:innen
  • Beiträge sind in vielen Fällen lohnnebenkostenfrei & abzugsfähig
  • modernes Benefit für Fachkräfte & Schlüsselmitarbeiter:innen

BAV in 60 Sekunden erklärt

Für Arbeitgeber:
  • Beiträge können als Betriebsausgabe abgesetzt werden
  • je nach Modell keine Lohnnebenkosten auf den BAV-Beitrag
  • starker Hebel für Bindung & Gewinnung von Mitarbeiter:innen
Für Mitarbeiter:innen:
  • zusätzliche Firmenpension zur gesetzlichen Pension
  • Beiträge sind in der Ansparphase häufig steuer- und SV-begünstigt
  • spürbare Verbesserung der Pensionssituation – ohne eigenen Aufwand

Einen Überblick über die drei Säulen des Pensionssystems bietet die WKO:
Die drei Säulen des Pensionssystems (WKO)

Rechenbeispiel: Lohnerhöhung vs. BAV

Vereinfachtes Beispiel zur Veranschaulichung – gleiche Kosten für das Unternehmen, aber sehr unterschiedlicher Effekt.

Variante A: klassische Gehaltserhöhung

Ausgangslage pro Monat:

Bruttolohnerhöhung100 €
+ Lohnnebenkosten ca. 30 %30 €
Arbeitgeberaufwand≈ 130 €
– SV & Lohnsteuer≈ 82,44 €
Netto beim Mitarbeiter≈ 47,56 €

Grobe Annahme: 18 % SV und 42 % Grenzsteuersatz.

Variante B: Betriebliche Altersvorsorge

Gleicher Arbeitgeberaufwand:

BAV-Beitrag130 €
Lohnnebenkosten0 €*
Kapital für Firmenpension130 €

*Je nach Modell und innerhalb gesetzlicher Grenzen sind Beiträge lohnnebenkostenfrei sowie steuer- und SV-begünstigt.

Hinweis: Dieses Beispiel ist vereinfacht und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.

Nächster Schritt: Zahlen für Ihr Unternehmen

Im Kurztermin schauen wir uns gemeinsam an, wie eine BAV-Lösung in Ihrem Unternehmen aussehen kann, welche Kosten entstehen und wie hoch die Ersparnis im Vergleich zu klassischen Gehaltserhöhungen ist.

Auf Wunsch erhalten Sie im Anschluss eine kurze, verständliche Übersicht, die Sie intern oder mit Ihrer Steuerberatung besprechen können.

Termin für Kurzcheck anfragen

Kontakt für Ihren BAV-Kurzcheck

Schreiben Sie mir kurz Ihr Unternehmen, Mitarbeiteranzahl und ob Sie bereits Vorsorgelösungen anbieten – ich melde mich mit Terminvorschlägen.

Hubert Uranjek
Finanzdienstleistung & Vorsorgeplanung • Betriebliche Altersvorsorge

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung und dienen ausschließlich einer ersten Orientierung.

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