Die Betriebliche Altersvorsorge (BAV) ist ein intelligentes Gehaltsmodell: Sie reduzieren Lohnnebenkosten, stärken Ihre Arbeitgebermarke und helfen Ihren Mitarbeiter:innen, die Pensionslücke zu schließen.
Für Unternehmen ist BAV ein zeitgemäßes Instrument, um Steuern zu sparen, Kosten zu senken und gleichzeitig als moderner Arbeitgeber aufzutreten. Besonders in Zeiten von Fachkräftemangel kann eine attraktive Vorsorgelösung den Unterschied machen.
Einen Überblick über die drei Säulen der Altersvorsorge finden Sie bei der
Wirtschaftskammer Österreich:
Die drei Säulen des Pensionssystems (WKO)
Sie investieren nicht „nur“ in Gehalt, sondern in ein starkes Vorsorgeversprechen – mit spürbarem finanziellen Hebel für beide Seiten.
Wie sich das im Detail auf Ihre Zahlen auswirkt, sehen wir uns gemeinsam im persönlichen Gespräch an – abgestimmt auf Rechtsform, Mitarbeiterstruktur und Ziele Ihres Unternehmens.
Bei einer klassischen Gehaltserhöhung zahlen Sie als Arbeitgeber nicht nur das zusätzliche Bruttogehalt, sondern auch Lohnnebenkosten (Dienstgeberanteile, DB, DZ, Kommunalsteuer etc., vereinfacht dargestellt). Beim BAV-Beitrag fallen diese Lohnnebenkosten in vielen Modellen nicht an – der gesamte Betrag arbeitet für die Vorsorge Ihrer Mitarbeiter:innen.
Ihre Mitarbeiter:innen profitieren von einer zusätzlichen Pension, die gemeinsam mit der gesetzlichen Pension ausbezahlt wird. Je nach Modell sind die Beiträge während der Ansparphase steuer- und sozialversicherungsbegünstigt – das macht BAV deutlich attraktiver als viele private Sparformen.
Eine Firmenpension signalisiert Wertschätzung. Mitarbeiter:innen erleben: „Mein Arbeitgeber denkt an meine Zukunft.“ Das stärkt Loyalität, reduziert Fluktuation und macht Ihr Unternehmen im Wettbewerb um Talente deutlich attraktiver.
In der Praxis kommen vor allem folgende Modelle der betrieblichen Altersvorsorge zum Einsatz:
Ausführliche Informationen zur Firmenpension finden Sie etwa bei der WKO:
Der Weg zur Firmenpension (WKO)
Die Betriebliche Altersvorsorge ist klar geregelt, u. a. über das Pensionskassen- und Steuerrecht. Einen Überblick über staatlich geförderte Altersvorsorgeformen bietet z. B. das Bundesministerium für Finanzen:
Altersvorsorge – Informationen des BMF
Hinweis: Die hier dargestellten Informationen ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Verbindlich sind ausschließlich die jeweiligen gesetzlichen Regelungen und individuelle Vereinbarungen.
Vereinfachtes Beispiel zur Veranschaulichung des Kostenvorteils für Ihr Unternehmen und des Mehrwerts für Ihre Mitarbeiter:innen.
Annahmen (vereinfachtes Beispiel):
| Position | Betrag |
|---|---|
| Zusätzliches Bruttogehalt | 100,00 € |
| + Lohnnebenkosten (30 %) | 30,00 € |
| Arbeitgeberaufwand gesamt | 130,00 € |
| – SV-Abzug (18 %) | 18,00 € |
| – Lohnsteuer (42 % auf 82 €) | 34,44 € |
| Netto beim Mitarbeiter | ≈ 47,56 € |
Ihr Unternehmen zahlt also rund 130 €, beim Mitarbeiter kommen davon nur etwa 48 € netto an.
Gleicher Arbeitgeberaufwand, aber als Beitrag in eine begünstigte BAV-Lösung (z. B. Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung), unter der Annahme, dass:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Arbeitgeberbeitrag zur BAV | 130,00 € |
| Lohnnebenkosten | 0,00 € (modellabhängig) |
| Steuer & SV in der Ansparphase | 0,00 € (innerhalb der Fördergrenzen) |
| Betrag, der für die Firmenpension arbeitet | 130,00 € |
Aus dem gleichen Arbeitgeberaufwand von 130 € werden in der BAV-Lösung 130 € Vorsorgekapital, statt nur rund 48 € Netto im Geldbörsel. Ein starker Hebel – sowohl für Ihre Mitarbeiter:innen als auch für Ihre Kostenstruktur.
Hinweis: Das Beispiel dient ausschließlich der Veranschaulichung und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Steuer- und Sozialversicherungseffekte hängen von der konkreten Ausgestaltung, der Rechtslage und der persönlichen Situation ab.
Gemeinsam definieren wir, für welche Mitarbeitergruppen (z. B. alle Angestellten, Führungskräfte, Schichtpersonal) eine BAV-Lösung eingeführt werden soll und welche Ziele Sie damit verfolgen: Kostenersparnis, Mitarbeiterbindung, Pensionslücke schließen oder alles zusammen.
Wir erarbeiten, welches Modell (Pensionskasse, betriebliche Kollektivversicherung, Zukunftssicherung etc.) am besten zu Ihrem Unternehmen passt und wie hoch die Beiträge sein sollen. Dabei achten wir besonders auf steuerliche Rahmenbedingungen und die optimale Nutzung der staatlichen Förderung.
Danach erfolgt die Einrichtung der BAV-Lösung, die Abstimmung mit Steuerberatung und Lohnverrechnung sowie die Information der Mitarbeiter:innen. Auf Wunsch begleite ich Informationsveranstaltungen im Betrieb und stehe auch später für Anpassungen und Fragen zur Verfügung.
Im persönlichen Gespräch übersetzen wir diese Informationen in eine konkrete, verständliche Lösung für Ihr Unternehmen.
Sie möchten wissen, wie viel Kostenersparnis und Mehrwert für Ihre Mitarbeiter:innen in Ihrem Unternehmen möglich sind? Im unverbindlichen Erstgespräch rechnen wir konkrete Beispiele durch und entwickeln ein passendes BAV-Konzept für Ihr Unternehmen.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung und dienen ausschließlich einer ersten Orientierung. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen sowie individuelle Beratungen (z. B. durch Steuerberater:innen, Rechtsanwält:innen, Notar:innen) und Vereinbarungen im Einzelfall.