Betriebliche Altersvorsorge für Unternehmen

Steuern sparen, Lohnnebenkosten senken & Mitarbeiter binden

Die Betriebliche Altersvorsorge (BAV) ist ein intelligentes Gehaltsmodell: Sie reduzieren Lohnnebenkosten, stärken Ihre Arbeitgebermarke und helfen Ihren Mitarbeiter:innen, die Pensionslücke zu schließen.

  • Beiträge zur BAV sind für Unternehmen als Betriebsausgabe abzugsfähig
  • je nach Modell lohnnebenkostenfrei und für Mitarbeiter:innen steuerbegünstigt
  • starke Wirkung für Bindung, Motivation und Recruiting

Warum Betriebliche Altersvorsorge gerade jetzt ein Thema ist

Die gesetzliche Pension allein wird in vielen Fällen nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Die Betriebliche Altersvorsorge bildet die zweite Säule des Pensionssystems und ergänzt die staatliche Pension um eine zusätzliche Firmenpension.

Für Unternehmen ist BAV ein zeitgemäßes Instrument, um Steuern zu sparen, Kosten zu senken und gleichzeitig als moderner Arbeitgeber aufzutreten. Besonders in Zeiten von Fachkräftemangel kann eine attraktive Vorsorgelösung den Unterschied machen.

Einen Überblick über die drei Säulen der Altersvorsorge finden Sie bei der Wirtschaftskammer Österreich:
Die drei Säulen des Pensionssystems (WKO)

Ihr Mehrwert als Arbeitgeber:
  • Senkung der Lohnnebenkosten im Vergleich zur klassischen Gehaltserhöhung
  • Beiträge sind in vielen Fällen voll als Betriebsausgabe absetzbar
  • Planbare Aufwände und klare Budgets
  • Pluspunkt im Employer Branding & Recruiting

Sie investieren nicht „nur“ in Gehalt, sondern in ein starkes Vorsorgeversprechen – mit spürbarem finanziellen Hebel für beide Seiten.

Vorteile für Ihr Unternehmen

  • Kostenvorteil gegenüber klassischer Lohnerhöhung: Je nach Modell fallen keine Lohnnebenkosten an, Beiträge wirken direkt als Vorsorge.
  • Steuerlich abzugsfähige Beiträge: BAV-Beiträge gelten als Betriebsausgaben und senken den steuerpflichtigen Gewinn.
  • Planbare Aufwände: Feste Beitragssätze pro Mitarbeiter:in – gut für Budget und Liquiditätsplanung.
  • Geringer administrativer Aufwand: Die Umsetzung erfolgt über Rahmenverträge und die Lohnverrechnung.

Wie sich das im Detail auf Ihre Zahlen auswirkt, sehen wir uns gemeinsam im persönlichen Gespräch an – abgestimmt auf Rechtsform, Mitarbeiterstruktur und Ziele Ihres Unternehmens.

BAV statt klassischer Lohnerhöhung – warum es sich lohnt:

Bei einer klassischen Gehaltserhöhung zahlen Sie als Arbeitgeber nicht nur das zusätzliche Bruttogehalt, sondern auch Lohnnebenkosten (Dienstgeberanteile, DB, DZ, Kommunalsteuer etc., vereinfacht dargestellt). Beim BAV-Beitrag fallen diese Lohnnebenkosten in vielen Modellen nicht an – der gesamte Betrag arbeitet für die Vorsorge Ihrer Mitarbeiter:innen.

Win-Win: Vorteile für Ihre Mitarbeiter:innen

Ihre Mitarbeiter:innen profitieren von einer zusätzlichen Pension, die gemeinsam mit der gesetzlichen Pension ausbezahlt wird. Je nach Modell sind die Beiträge während der Ansparphase steuer- und sozialversicherungs­begünstigt – das macht BAV deutlich attraktiver als viele private Sparformen.

  • zusätzliche Firmenpension zur Schließung der Pensionslücke
  • steuerlich geförderte Beiträge (je nach Modell lohnsteuer- und SV-frei in der Ansparphase)
  • unverfallbare Anwartschaften nach gesetzlichen Fristen
  • Option auf Hinterbliebenen- oder Berufsunfähigkeitsschutz
Starker emotionaler Effekt:

Eine Firmenpension signalisiert Wertschätzung. Mitarbeiter:innen erleben: „Mein Arbeitgeber denkt an meine Zukunft.“ Das stärkt Loyalität, reduziert Fluktuation und macht Ihr Unternehmen im Wettbewerb um Talente deutlich attraktiver.

Wie Betriebliche Altersvorsorge funktioniert

In der Praxis kommen vor allem folgende Modelle der betrieblichen Altersvorsorge zum Einsatz:

  • Pensionskasse – Arbeitgeber zahlt Beiträge auf ein Pensionskonto, im Leistungsfall wird eine lebenslange Zusatzpension ausbezahlt.
  • Betriebliche Kollektivversicherung – Versicherungslösung mit garantierter Firmenpension und optionalem Hinterbliebenen- bzw. Berufsunfähigkeitsschutz.
  • Zukunftssicherung – steuerlich begünstigte Beiträge zur mittel- bis langfristigen Kapitalbildung.

Ausführliche Informationen zur Firmenpension finden Sie etwa bei der WKO:
Der Weg zur Firmenpension (WKO)

Rechtlicher Rahmen & öffentliche Infos:

Die Betriebliche Altersvorsorge ist klar geregelt, u. a. über das Pensionskassen- und Steuerrecht. Einen Überblick über staatlich geförderte Altersvorsorgeformen bietet z. B. das Bundesministerium für Finanzen:

Altersvorsorge – Informationen des BMF

Hinweis: Die hier dargestellten Informationen ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Verbindlich sind ausschließlich die jeweiligen gesetzlichen Regelungen und individuelle Vereinbarungen.

Rechenbeispiel: Gehaltserhöhung vs. BAV-Beitrag

Vereinfachtes Beispiel zur Veranschaulichung des Kostenvorteils für Ihr Unternehmen und des Mehrwerts für Ihre Mitarbeiter:innen.

Variante A: klassische Gehaltserhöhung

Annahmen (vereinfachtes Beispiel):

  • zusätzliche 100 € Bruttogehalt pro Monat
  • ca. 30 % Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber
  • Grenzsteuersatz Arbeitnehmer: 42 %, SV-Anteil 18 %
Position Betrag
Zusätzliches Bruttogehalt 100,00 €
+ Lohnnebenkosten (30 %) 30,00 €
Arbeitgeberaufwand gesamt 130,00 €
– SV-Abzug (18 %) 18,00 €
– Lohnsteuer (42 % auf 82 €) 34,44 €
Netto beim Mitarbeiter ≈ 47,56 €

Ihr Unternehmen zahlt also rund 130 €, beim Mitarbeiter kommen davon nur etwa 48 € netto an.

Variante B: Betriebliche Altersvorsorge

Gleicher Arbeitgeberaufwand, aber als Beitrag in eine begünstigte BAV-Lösung (z. B. Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung), unter der Annahme, dass:

  • Beiträge als Betriebsausgabe abzugsfähig sind,
  • keine Lohnnebenkosten anfallen,
  • Beiträge für den Mitarbeiter in der Ansparphase steuer- und sozialversicherungs­begünstigt sind (innerhalb der gesetzlichen Grenzen).
Position Betrag
Arbeitgeberbeitrag zur BAV 130,00 €
Lohnnebenkosten 0,00 € (modellabhängig)
Steuer & SV in der Ansparphase 0,00 € (innerhalb der Fördergrenzen)
Betrag, der für die Firmenpension arbeitet 130,00 €

Aus dem gleichen Arbeitgeberaufwand von 130 € werden in der BAV-Lösung 130 € Vorsorgekapital, statt nur rund 48 € Netto im Geldbörsel. Ein starker Hebel – sowohl für Ihre Mitarbeiter:innen als auch für Ihre Kostenstruktur.

Hinweis: Das Beispiel dient ausschließlich der Veranschaulichung und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Steuer- und Sozialversicherungs­effekte hängen von der konkreten Ausgestaltung, der Rechtslage und der persönlichen Situation ab.

In 3 Schritten zu Ihrer betrieblichen Altersvorsorge

1. Bedarf & Zielgruppe klären

Gemeinsam definieren wir, für welche Mitarbeitergruppen (z. B. alle Angestellten, Führungskräfte, Schichtpersonal) eine BAV-Lösung eingeführt werden soll und welche Ziele Sie damit verfolgen: Kostenersparnis, Mitarbeiterbindung, Pensionslücke schließen oder alles zusammen.

2. Modell & Beitragshöhe festlegen

Wir erarbeiten, welches Modell (Pensionskasse, betriebliche Kollektivversicherung, Zukunftssicherung etc.) am besten zu Ihrem Unternehmen passt und wie hoch die Beiträge sein sollen. Dabei achten wir besonders auf steuerliche Rahmenbedingungen und die optimale Nutzung der staatlichen Förderung.

3. Umsetzung & laufende Betreuung

Danach erfolgt die Einrichtung der BAV-Lösung, die Abstimmung mit Steuerberatung und Lohnverrechnung sowie die Information der Mitarbeiter:innen. Auf Wunsch begleite ich Informationsveranstaltungen im Betrieb und stehe auch später für Anpassungen und Fragen zur Verfügung.

Offizielle Infomaterialien:

Im persönlichen Gespräch übersetzen wir diese Informationen in eine konkrete, verständliche Lösung für Ihr Unternehmen.

Häufige Fragen zur Betrieblichen Altersvorsorge

Ab welcher Unternehmensgröße lohnt sich eine BAV?
Grundsätzlich kann BAV schon ab wenigen Mitarbeiter:innen sinnvoll sein – etwa für Schlüsselkräfte oder die Geschäftsführung. Je größer Ihr Team, desto stärker wirken sich Steuer- und Kostenvorteile aus. Wichtig ist weniger die Größe, sondern die Frage: Welche Mitarbeiter möchte ich langfristig binden und wie soll mein Unternehmen wahrgenommen werden?
Welche Kosten entstehen für mich als Arbeitgeber?
Sie legen die Beitragshöhe je Mitarbeiter:in fest und haben damit eine gut planbare Größe. Diese Beiträge sind in der Regel als Betriebsausgaben abzugsfähig und – je nach Modell – lohnnebenkostenfrei. Dadurch ergibt sich häufig ein deutlicher Vorteil gegenüber einer klassischen Gehaltserhöhung in gleicher Höhe.
Was passiert, wenn Mitarbeiter:innen das Unternehmen verlassen?
Bei Pensionskassen- oder Kollektivversicherungsmodellen bleiben die Anwartschaften grundsätzlich erhalten. Je nach Vertragsgestaltung kann der neue Arbeitgeber das bestehende System übernehmen oder es kommt zu einer beitragsfreien Weiterführung. Die genauen Regelungen sind modellabhängig und werden vorab transparent vereinbart.
Ist eine BAV verpflichtend oder freiwillig?
Eine Betriebliche Altersvorsorge wird freiwillig durch den Arbeitgeber eingerichtet, oftmals auf Basis einer Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarungen. Sie haben großen Gestaltungsspielraum, welche Mitarbeitergruppen eingebunden werden und wie hoch die Beiträge ausfallen.
Ersetzt die BAV die private Vorsorge meiner Mitarbeiter:innen?
Nein. Die Betriebliche Altersvorsorge ist eine wichtige Ergänzung, ersetzt aber weder die gesetzliche Pension noch individuelle Vorsorgelösungen. Sie schafft jedoch eine solide, steuerlich begünstigte Basis und verbessert die Ausgangslage Ihrer Mitarbeiter:innen im Ruhestand deutlich.

Ihr persönliches Gespräch zur Betrieblichen Altersvorsorge

Sie möchten wissen, wie viel Kostenersparnis und Mehrwert für Ihre Mitarbeiter:innen in Ihrem Unternehmen möglich sind? Im unverbindlichen Erstgespräch rechnen wir konkrete Beispiele durch und entwickeln ein passendes BAV-Konzept für Ihr Unternehmen.

Hubert Uranjek
Finanzdienstleistung & Vorsorgeplanung • Betriebliche Altersvorsorge

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung und dienen ausschließlich einer ersten Orientierung. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen sowie individuelle Beratungen (z. B. durch Steuerberater:innen, Rechtsanwält:innen, Notar:innen) und Vereinbarungen im Einzelfall.

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