Private Unfallversicherung & Unfallrente

Wenn ein Unfall mehr als nur Schmerzen verursacht

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt vor allem bei Arbeitsunfällen. Viele Unfälle passieren aber in der Freizeit, im Haushalt oder unterwegs.

  • Schutz bei Freizeitunfällen
  • Unfallrente bei dauerhaften Folgen
  • Hilfe beim Umbau der Wohnung

Warum private Unfallvorsorge sinnvoll ist

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet vor allem bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Bei Freizeitunfällen entsteht oft eine Versorgungslücke.

Private Unfallversicherung kann ergänzen durch:
  • Kapitalleistung bei Invalidität
  • monatliche Unfallrente
  • Zuschüsse für Reha und Hilfsmittel
  • Wohnungsumbau nach schwerem Unfall

Wohnen & Einkommen absichern

Nach einem schweren Unfall geht es oft nicht nur um Gesundheit, sondern auch um laufende Kosten und mögliche Anpassungen der Wohnung.

Wichtige Punkte:
  • Unfallrente als monatliche Ergänzung
  • Umbaukosten für barrierefreies Wohnen
  • mehr finanzieller Spielraum im Ernstfall

Versicherungszeiten im Blick

Für gesetzliche Invaliditäts-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitspensionen spielen Versicherungszeiten eine wichtige Rolle.

  • ab 27 Jahren: häufig 60 Versicherungsmonate
  • unter 27 Jahren: oft schon 6 Versicherungsmonate

Kurz-Rechner: mögliche Einkommenslücke

Eine grobe Orientierung für Angestellte, Arbeiter und Selbständige.

Der Rechner zeigt vereinfacht, wie groß Ihre mögliche finanzielle Lücke bei dauerhafter Erwerbsminderung sein könnte.

Er dient nur der Orientierung und ersetzt keine persönliche Beratung.

Ihre Daten

Hinweis: vereinfachte Darstellung ohne verbindliche Rechtswirkung.

Persönliche Beratung

Gemeinsam finden wir die passende Unfallversicherung und Unfallrente, abgestimmt auf Ihre persönliche Lebens- und Berufssituation.

Hubert Uranjek
Allianz Agentur · Finanzdienstleistung & Vorsorgeplanung

Hinweis:
Diese Informationen dienen ausschließlich einer ersten Orientierung und ersetzen keine persönliche Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Maßgeblich sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen, gesetzlichen Bestimmungen sowie die individuelle Beratung.

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